Schon früh interessierte ich mich für die Hexenprozesse, die im 17. Jhd. in meiner Heimatstadt stattgefunden haben. Glücklicherweise sind sie relativ gut dokumentiert. Umfangreiche Aktenbestände lagern im Stadtarchiv von Schönebeck. Sie enthalten Anklagen, Anschuldigungen durch Zeugen, Aussagen der betreffenden Frauen unter der Folter, Anfragen an Schöffenstühle und Urteile. In den Rechnungsbüchern der Stadt sind Ausgaben für Verhöre der Gefangenen, für Brandsäulen, Holz und Ketten sowie für den Scharfrichter verzeichnet (unter anderem auch für Alkohol, den er während der Folter konsumierte).
Trotzdem ist nicht jedes Schicksal der insgesamt rund 50 Frauen bis ins Detail nachvollziehbar, da oft Teile der Akten fehlen. Die meisten wurden hingerichtet, einige wurden des Landes verwiesen und mussten Urfehde schwören, was bedeutet, dass sie Anklage und Folter als rechtmäßig anerkannten und den Verzicht auf jede Form der Vergeltung erklärten.
Am Anfang der Prozesse stand stets eine Denunziation. Die betroffenen Frauen wurden im Pfännerturm gefangen gesetzt, in dessen düsteres Verließ sie an Seilen hinab gelassen wurden. Es gab keine Möglichkeit daraus zu entkommen. Laiengerichte führten dann den Prozess durch, sie setzten sich aus wohlhabenden, angesehenen Bürgern der Stadt zusammen. Rückhalt erhielten sie durch Anfragen an Schöffenstühle und juristische Fakultäten. Für den Nachweis der Hexerei waren Teufelsbuhlschaft, Schadenszauber und Hexenflug ausschlaggebend. Fast immer wurde die „peinliche Befragung“, die Folter, angeordnet, unter der die Frauen alles gestanden. Es half ihnen auch nicht, wenn sie anschließend widerriefen. Eine der betroffenen Frauen erklärte vor ihrem Beichtvater, dass sie, obwohl sie unschuldig sei, gern sterben wolle, da sie nach der erlittenen Folter ohnehin „zu nichts mehr zu gebrauchen sei“.
Ein erklärtes Ziel der Verhöre bestand darin, weitere Schuldige zu entlarven. Viele der Frauen zogen sich aus der Affäre, indem sie bereits Hingerichtete benannten, wodurch keiner lebenden Person Schaden zugefügt wurde. Die 13jährige Lene Dorer beschuldigte während ihrer Verhöre weitere Frauen, ein Beleg dafür, wie wenig dieses Kind den seelischen und körperlichen Qualen gewachsen war, denen man es aussetzte.
Der Prozess gegen Marie Kleinicke, die im Buch „Henkersbraut“ ebenfalls erwähnt wird, wurde vom MDR unter dem Titel „Die Brockenhexe“ verfilmt.
Wer mehr zu dem Thema lesen möchte, sei hier auf das Buch von Monika Lücke verwiesen.
Hallo Fiona,
schön, dass man auf deinem (ich halte es mal wie Melissa) noch mehr über deine Bücher und die Hintergründe lesen kann. Habe gerade deine beiden Krimis um Iris Forster verschlungen und bin begeistert. Ich hoffe, dass du weiterhin so tolle Romane/Krimis schreiben wirst. Es ist oft nicht einfach bei den Kindle-Veröffentlichungen die Spreu vom Weizen zu trennen. Deine Bücher sind da wirklich etwas besonderes.
Herzliche Grüße
Elke